Mini-Serie Vorsorge Teil I: Wenn Angehörige zum Pflegefall werden

Von 17. März 2020März 23rd, 2020Vorsorge

In unserer Mini-Blogserie zum Thema Vorsorge möchten wir darüber aufklären, um was Sie sich bereits jetzt kümmern sollten, sodass Sie für die Zukunft und einen  evtl. Pflegefall rechtlich gerüstet sind. Ebenso möchten wir über die Möglichkeiten der Pflege in Karlsruhe und der Region informieren, die wir im zweiten Teil unserer Mini-Blogserie aufgreifen.

Für viele Betroffene ist es ein Gedanke, der eine gewisse Ohnmacht hervorruft: Die eigenen Eltern oder sehr nahe Verwandte werden pflegebedürftig und können keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Zuvor wurde jedoch nicht ausreichend vorgesorgt und so muss von Gerichtswegen ein Betreuer bestimmt werden.

Die nächsten Angehörigen haben dadurch nur wenig bis keinen Einfluss auf die Entscheidungen der gesetzlich bestimmten Betreuer. Die Eltern bzw. Verwandten sind vollkommen auf den zugeteilten Betreuer angewiesen. Selbst wenn sich Angehörige beim Amtsgericht/Betreuungsgericht als Betreuer zur Verfügung stellen, müssen sie jede finanzielle Bewegung mit dem Gericht abstimmen.

Dass dies kein Einzelfall ist, beschreibt der auf Betreuungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Volker Thieler gegenüber dem SWR Marktcheck:

Er beschäftigt sich seit zwanzig Jahren mit den Missständen bei Betreuungen. Pro Tag habe er etwa 10 bis 15 Fälle, so Thieler. Es gehe fast immer um das Gleiche: Die Betreuer kümmerten sich zu wenig um den zu Betreuenden, behandelten ihn schlecht, enthielten ihm Geld vor, isolierten ihn. „Die Angehörigen wundern sich, dass sie überhaupt keine Rechte gegenüber den Betreuern haben“, so Thieler.

 

Vorsorgevollmacht – Was ist das?

Das Stichwort in solchen Fällen lautet Vorsorgevollmacht. In dieser Vollmacht werden die wichtigsten Punkte im Falle der Pflegebedürftigkeit geklärt und die spätere Betreuung festgehalten. Durch eine Vorsorgevollmacht übertragen Sie im Falle des Falles von Ihnen ausgewählten Personen das Recht, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Das Spektrum der Vollmacht lässt sich dabei zwischen  speziellen oder allen Angelegenheiten einschränken. Der wichtigste Vorteil der Vorsorgevollmacht ist die Vermeidung der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht, wie im Beispiel oben beschrieben.

  • Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
    Solange sie nicht notariell beglaubigt wird, kann die Vorsorgevollmacht kostenlos erstellt werden.

  • Ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne notarielle Beglaubigung gültig?
    In der Regel ist die Vorsorgevollmacht auch ohne eine notarielle Beglaubigung gültig. Eine Vorsorgevollmacht muss also nicht von einem Notar beglaubigt werden. Ausnahmen gelten nur in einigen speziellen Fällen. Dennoch empfehlen wir dringend sämtliche Vollmachten beglaubigen zu lassen.

  • Wo finde ich Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht?
    Falls Sie sich mit dem Thema Vollmachten beschäftigen möchten melden Sie sich gerne bei uns. Wir stellen Ihnen bei Bedarf die notwendigen Formulare zur Verfügung.

  • Wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
    Sie selbst können den Zeitpunkt der Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht bei der Erstellung der Vollmacht angeben. Sie kommt spätestens dann zum Einsatz, wenn Sie pflegebedürftig werden und durch Ihre körperliche oder geistige Verfassung nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen.

  • Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht beurkunden lassen?
    Die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht bietet eine zusätzliche Sicherheit für die Verfasser. Sie dient dazu, nachträgliche Änderungen zu verhindern und den eigenen Willen bestmöglich festzulegen. Außerdem ist eine beurkundete Vorsorgevollmacht für einige Entscheidungen wie beispielsweise beim Thema Finanzen und Depot-Vollmacht besonders wichtig. Manche Banken bestehen allerdings darauf, dass zusätzlich zu einer bestehenden Vorsorgevollmacht noch eine Bankvollmacht mit eigenen Formularen der Bank erteilt wird.

Video: Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit im Notfall

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Aus: 26.03.2019 Landesschau Rheinland-Pfalz ∙ SWR Rheinland-Pfalz; Video verfügbar bis: 02.04.2024 ∙ 17:40 Uhr

 

Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wichtig zu wissen ist, dass durch eine Vorsorgevollmacht  ein Bevollmächtigter festgelegt wird und das Gericht grundsätzlich keinen Betreuer mehr bestellen darf. Der Bevollmächtigte darf unabhängig einer Prüfung und Absprache nach dem Willen der Pflegeperson handeln und Entscheidungen treffen. Der oder die Bevollmächtigte obliegt keiner Kontrolle durch ein staatliches Instrument.

Ganz anders sieht das bei einer ausgestellten Betreuungsverfügung aus. Drei wesentliche Merkmale grenzen die Betreuungsverfügung gegenüber einer Vorsorgevollmacht ab:

  • Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung nicht rechtsverbindlich. Ein niedergeschriebener Text berechtigt den ausgewählten Betreuer nicht automatisch Entscheidungen für den zu Pflegenden zu treffen.

  • Erst ein Gericht entscheidet, ob die in der Betreuungsverfügung angegebene Person abgelehnt oder gerichtlich bestellt (bestätigt) wird.

  • Durch eine sogenannte Bestallung (Bestätigung) eines Betreuers ist das Gericht gleichzeitig in der Pflicht, diesen zu kontrollieren. Das bedeutet, dass der oder die BetreuerIn Rechenschaft ablegen und eine vollumfängliche Vermögensaufstellung erstellen muss. Außerdem müssen alle wichtigen Entscheidungen durch das Betreuungsgericht genehmigt werden.

Letztlich müssen Sie sich also im Zuge der Vorsorge auch darüber bewusst werden, wie die ernannte Vertrauensperson später handeln können soll. Soll er oder sie frei entscheiden dürfen, dann ist eine Vorsorgevollmacht die bessere Wahl. Soll die Person stattdessen eher gerichtlich kontrolliert und ggf. auch abgesetzt werden können, so ist die Betreuungsverfügung dafür geeignet.

Warum sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?

In einer Patientenverfügung können Sie bereits jetzt festlegen, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen und welche sie ablehnen. Warum ist es wichtig, so etwas bereits frühzeitig zu erstellen? Situationen, in denen Sie entscheidungsunfähig sind können mitunter auch unvorhergesehen auftreten wie beispielsweise durch einen Verkehrsunfall. Eine Patientenverfügung ist also nicht nur eine Absicherung für das hohe Alter. Viel mehr ist es eine lebenslange Absicherung für Sie, damit auch nur die Eingriffe vorgenommen werden, die Sie nicht ablehnen.

„Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen“ (bmjv.de). Da Sie die Entscheidung selbst getroffen haben ist sie für alle Beteiligten rechtlich bindend. Auch die Einwilligung eines Betreuers oder Bevollmächtigen ist hier nicht mehr erforderlich.

  • Wann ist eine Patientenverfügung rechtskräftig?
    Grundsätzlich müssen dafür drei Kriterien erfüllt sein:

    • Der Verfasser muss einwilligungsfähig sein, also den Zweck, den Ablauf und die damit verbundenen Risiken der Behandlung einschätzen können.

    • Es müssen bestimmte ärztliche Maßnahmen (Behandlungen) genannt werden. Nach BGH muss hierbei auch die genaue Situation genannt werden, in der die Behandlung durchgeführt werden darf oder nicht.

    • Die Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation muss zutreffen. Nur so kann der Arzt sicher sein, dass die in der Patientenverfügung geäußerten Wünsche noch immer zutreffen und sich nicht inzwischen geändert haben.

  • Muss eine Patientenverfügung beglaubigt werden?
    Eine Patientenverfügung muss in der Regel nicht beglaubigt werden. In einigen speziellen Fällen ist es allerdings notwendig. Etwa wenn der Verdacht nahe liegt, dass die Patientenverfügung nicht vom Patienten selbst verfasst wurde. Im Allgemeinen ist es also hilfreich die Verfügung beispielsweise von einem Arzt unterzeichnen zu lassen, um bei der Gelegenheit auch noch etwaige Fragen und Missverständnisse auszuräumen. Wir empfehlen, genau wie die o. g. Vollmachten, auch die Patientenverfügung beglaubigen zu lassen.

  • Muss eine Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden?
    Eine Patientenverfügung sollte ca. alle zwei Jahre aktualisiert werden, damit die Ärzte auch sichergehen können, dass sich der erklärte Wille noch im Einklang zu der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation befindet.

  • Vorlage Patientenverfügung
    Falls Sie sich für die Erstellung einer Patientenverfügung interessieren können wir Ihnen gerne eine Vorlage bzw. Textbausteine zur Verfüfung stellen.

 

Quellen:

Bildquelle: stockunlimited

Werner Burgstahler

Über Werner Burgstahler

Als gelernter Finanzkaufmann ist Werner seit mehr als 30 Jahren im Finanzbereich aktiv. In Linkenheim-Hochstetten daheim betreut er Privat- und Firmenkunden in Karlsruhe, der Hardt-Region, Baden und der Pfalz. Neben seiner Familie und dem Familienunternehmen widmet er auch seiner dritten großen Leidenschaft viel Zeit; dem Wandern in den Bergen.