Mit dem ersten Januar 2021 sind gleichzeitig auch einige neue Regelungen in Kraft getreten. Viele von ihnen wirken sich direkt auf unseren Geldbeutel aus. In diesem Beitrag möchten wir euch zeigen, was sich im Jahr 2021 für euch finanziell positiv verändert.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Auch wenn es für viele im ersten Halbjahr 2021 wahrscheinlich eher weniger interessant klingt, so könnte sich die positive Entwicklung aber langfristig auszahlen. Pendler können 2021 für den Fahrtweg mehr Geld von der Steuer absetzen. Ab einer Fahrstrecke von 21 km erhöht sich der Betrag pro Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent. Unter einer Fahrtstrecke von 21 km bleibt die Pendlerpauschale allerdings unverändert bei 30 Cent pro Kilometer.
Quelle: Haufe
Der Soli hat ausgedient
Die meisten von uns werden es schon auf ihrer Abrechnung bemerkt haben: der Solidaritätszuschlag ist weggefallen. Für ca. 90 Prozent der bisherigen Zahler ist der Soli damit Geschichte. Die Freigrenze ab der der Solidaritätszuschlag zu zahlen ist wurde von 972 auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist damit zukünftig kein Soli mehr fällig. Damit bleibt einem Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland mehr von ihrem Bruttogehalt übrig.
Anders ausgedrückt: der Soli-Zuschlag wurde bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro (151.000 Euro bei Verheirateten) abgeschafft. Wer über diesen Grenzen liegt muss den Soli noch anteilig bezahlen. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 109.000 Euro (221.000 Euro bei Verheirateten) wird weiterhin der volle Soli-Zuschlag fällig.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solidaritaetszuschlag-1662388 und Neue Regeln und Gesetze: Das ändert sich 2021 | Streitlotse (advocard.de)
Wohnungsbauprämie steigt: Mehr Förderung fürs Eigenheim
Gute Nachrichten gibt es auch für die Häuslebauer und zukünftigen Eigenheimbesitzer. Denn die Förderung durch die Wohnungsbauprämie sowie die Einkommensgrenzen wurden für 2021 deutlich erhöht. Für Singles und Alleinstehende wurde die Maximalförderung von 512 EUR auf 700 EUR pro Jahr erhöht. Das zu versteuernde Einkommen wurde ebenfalls von 25.600 EUR auf 35.000 EUR angehoben. Für Ehepaare gelten die doppelten Beträge. Ebenso wurde der Fördersatz der Wohnungsbauprämie von 8,8% auf 10% heraufgesetzt.
Quelle: DVAG
Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Januar von 9,35 Euro (brutto) pro Stunde um 15 Cent auf 9,50 Euro erhöht worden. Stufenweise soll er dann weiter erhöht werden. Die zweite Steigerung auf 9,60 Euro pro Stunde ist für Juli 2021 vorgesehen. Zum Januar 2022 erfolgt die dritte Erhöhung auf 9,82 Euro und im Juli 2022 soll der Mindestlohn dann bei 10,45 Euro liegen.
Quelle: Bundesregierung
Finanzen 2021 – Mehr Kindergeld
Familien können sich trotz noch immer anhaltender Pandemie freuen. Denn ab Januar wurde das Kindergeld um 15 Euro pro Kind angehoben:
- 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder
- 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind
- 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind
Wem nützt es konkret? Das Kindergeld wird prinzipiell für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr monatlich ausgezahlt. Für Auszubildene, Schüler und Studierende wird das Geld auch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder, die in die Arbeitslosigkeit geraten, wird das Geld bis zum 21. Lebensjahr ausgezahlt.
Quelle: Bundesfamilienministerium
Höherer Freibetrag für Kinder
2020 betrug der Kinderfreibetrag noch 5.172 Euro, dieses Jahr steigt er um 576 Euro auf 5.748 Euro. Außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit eines Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder. Dieser liegt bei 2.640 Euro. Für die Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengerechnet. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2021 also bei 8.388 Euro je Kind für beide Elternteile.
Quelle: Bundesfamilienministerium
Alleinerziehende entlastet
Alleinerziehende Eltern haben es ohnehin schon nicht einfach. 2021 können sie sich aber über einen höheren Steuerfreibetrag freuen. Dieser wurde von 1.908 Euro auf 4.008 Euro im Jahr hochgestuft. Der Anspruch für diesen Steuerfreibetrag besteht, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind allein ohne Partner/ Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt. Wichtig ist: das Kind muss Kindergeld erhalten.
Quelle: Bundesfamilienministerium
Altersvorsorge steuerlich besser absetzbar
Vorausschauendes sparen wird künftig belohnt. Die Kosten für die Altersvorsorge können ab Januar 2021 besser steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele sind hier u.a. Einzahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständige Versorgungswerke. Für die Sonderausgaben zur Altersvorsorge gilt ein Höchstbetrag von 25787 Euro, somit eine Erhöhung um 741 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Quelle: Bund der Steuerzahler
Erhöhung der Behinderten- und Pflegepauschbeträge
Nach nunmehr 45 Jahren werden mit dem Gesetz zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen die Beträge erstmals angepasst und in 2021 sogar verdoppelt. Künftig werden die Pauschbeträge auch bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt. Zuvor betrug der Mindestgrad 25.
Bei der Einkommensbesteuerung wurden außerdem zwei Pauschalwerte für behinderungsbedingte Fahrtkosten festgelegt. Personen mit einem GdB von mindestens 80 oder 70 mit dem Merkzeichen „G“ erhalten 900 Euro. Der Betrag entspricht der bisherigen Verwaltungsregelung. Neu ist hingegen, dass die Pauschale für alle Verkehrsmittel gilt.
Für Personen mit dem Merkzeichen „aG“, mit dem Merkzeichen „Bl“ oder mit dem Merkzeichen „H“ gilt ein neuer Pauschbetrag von 4.500 Euro. Dieser entspricht dem bisherigen Höchstbetrag bei 15.000 gefahrenen Kilometern. Jedoch entfällt der Nachweis dieser Fahrten und somit führt dies zu einer wesentlichen Vereinfachung und deutlich höheren Abzugsbeträgen.
Ebenso neu sind die eingeführten Pflegepauschbeträge für geringere Pflegegrade 2 und 3. Für die Pflegegrade 4 und 5 werden die Pauschbeträge auf 1.800 Euro angehoben, also so gut wie verdoppelt.
Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfe