E-Scooter in Karlsruhe: Das sollte man mit den Elektro-Flitzern beachten

Von 24. Oktober 2019Januar 14th, 2020Vorsorge
E-Scooter in Karlsruhe - Das müssen Sie beachten

Seit einigen Wochen nun haben auch E-Scooter ihren Weg in die Karlsruher Innenstadt gefunden. Was für die einen ein noch etwas abschreckender Anblick ist, löst bei den anderen schön wahre Begeisterung aus. Und zugegeben, der Verleih und die Rückgabe per App läuft sehr einfach und meistens ohne Probleme ab. Auch das Fahren mit den bis zu 20 km/h schnellen E-Scootern macht nicht wenig Spaß.

Gemischtes Zwischenfazit in der Innenstadt

Natürlich gibt es auch schon die ersten Meldungen aus Karlsruhe und Umgebung, dass betrunkene E-Scooter-Fahrer von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden und Vandalismus ebenso vorkommt, wie es auch seit Jahren bei Fahrrädern und Rollern der Fall ist. Die Menschen in der Karlsruher Innenstadt zogen kurz nach der Einführung der roten E-Scooter ein gemischtes Fazit, wie der Beitrag von Baden-TV zeigt:

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E-Scooter fahren: was sollte man beachten?

Um die Unsicherheiten zu beseitigen, haben wir 10 Fragen und Antworten Rund um das Thema E-Scooter in der Region Karlsruhe für euch zusammengestellt.

  • Ab wann darf man mit einem E-Scooter fahren? Gibt es eine Vorraussetzung dafür?

    Ab 14 Jahre darf man mit einem E-Scooter fahren. Es besteht aber keine Führerscheinpflicht. Dennoch sollte man bedenken, dass man als Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt.

  • Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?

    Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht, es wird allerdings von vielen Verleih-Anbietern und Verkäufern empfohlen. Wer sich besonders unsicher fühlt, sollte bei den ersten Fahrten auch Schützer und Protektoren in Betracht ziehen.

  • Wo dürfen E-Scooter fahren?

    Das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen ist verboten. Mit einem E-Scooter darf man überall dort fahren, wo es Fahrrädern auch erlaubt ist zu fahren. Auf Radwegen bzw. sofern nicht vorhanden auch auf Straßen. Auch Einbahstraßen dürfen in entgegengesetzter Fahrtrichtung genutzt werden, sofern das für Fahrräder ebenso erlaubt ist.

  • Worauf sollte man beim Kauf achten?

    Achten Sie beim Kauf auf die Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers. So stellen Sie sicher, dass der E-Scooter auch die nötigen Voraussetzungen für den Straßeneverkehr (Bremsen, Licheter, etc.) erfüllt. Er darf nicht schneller als 20 km/h fahren können und muss bestimmte Sicherheitskriterien für Akkus, die Standfläche und den Motor erfüllen. E-Scooter müssen zugelassen werden und benötigen eine Versicherungsplakette, ähnlich wie bei Mofas. Für die Zulassung ist es grundlegend, dass der E-Scooter über zwei unabhängige Bremsen, Licht und eine Klingel verfügt.

  • Welche Versicherungen brauche ich als Besitzer?

    Als Besitzer benötigen Sie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und erhalten eine Versicherungsplakette für den Rollter. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch Ihren E-Scooter zugefügt werden. Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr und muss nach Ablauf jährlich zum 1. März erneuert werden. Je nach E-Scooter und Betrieb macht es auch Sinn über eine Teilkasko-Versicherung nachzudenken, wie beispielsweise für den Fall eines Diebstahls oder eines Kurzschlussschadens.

  • Wie kann ich mir die E-Scooter leihen?

    In Karlsruhe gibt es aktuell einen Anbieter. Über dessen App können Sie auf einer Karte sehen, welche E-Scooter aktuell in Ihrer Nähe und wie der aktuelle Akku-Stand der Roller sind. Per App können Sie sich die E-Scooter reservieren und anmieten. Ist die Fahrt beendet, stellen Sie den Roller einfach am Straßenrand ab und machen davon ein Foto. Eine Mietminute kostet im Schnitt 0,15 Euro.

  • Worauf muss ich achten, wenn ich mir einen E-Scooter ausleihe?

    Auch wenn es die Wenigsten wirklich machen, sollten Sie einen Blick in die AGBs werfen. Die Versicherung des Anbieters haftet in der Regel für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Doch Obacht: nicht allzu selten müssen die Fahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Einge tragen die Kosten bei einem Unfall nur dann, wenn die Schadensursache zweifelsfrei bei dem E-Scooter liegt.

  • Was passiert bei einem Unfall mit E-Scooter?

    Die Verletzungsgefahr bei E-Rollern ist sehr groß, nicht zuletzt durch das hohe Tempo, welches man mit dem normalen Trittroller selten erreicht. Selbst wer mit Helm und gff. Schützern die E-Scooter fährt, sollte in jedem Fall auf eine eine Unfallversicherung zurückgreifen können. Sicher ist sicher, denn man weiß ja nie, was an der nächsten Kreuzung oder Böschung auf einen wartet.

  • Mit wie viel Promille darf ich E-Scooter fahren?

    Bei E-Scootern gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer: ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrt oder ab 0,5 im Blut macht man sich strafbar. Natürlich hat das dann auch Auswirkungen auf den Führerschein. Es droht ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot. Personen ohne Führerschein droht eine Sperrfrist.

  • Darf ich E-Scooter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitnehmen?

    Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Jedes Verkehrsunternehmen darf selbst entscheiden. Der Karlsruher Verkehrsverbund sagt dazu: Gemäß Erlass ist die Mitnahme von E-Scootern nur in Linienbussen gültig.

E-Scooter Bußgeldkatalog

Natürlich sollten Sie auch wissen, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie mal bei einer E-Scooter-Sünde erwischt werden. Der ADAC hat dafür einen Bußgeld-Katalog zusammengestellt. Dort finden Sie überigens auch eine Liste mit den aktuell zugelassenen E-Scooter-Modellen.

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 Euro
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro
Fahren auf der Autobahn 20 Euro
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Nebeneinander fahren 15 bis 30 Euro

Quelle Fragen und Antworten: dvag.de
Quelle Bild: Bild von Kristof Topolewski auf Pixabay

Dominik Burgstahler

Über Dominik Burgstahler

Als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen betreut Dominik Privat- und Firmenkunden der Burgstahler Finanz- und Vorsorgeberatung in Linkenheim-Hochstetten, Karlsruhe, der Hardt-Region, Baden und der Pfalz. Neben dem Finanzbereich und seiner Familie ist seine dritte große Leidenschaft der Handball.